Straßengüterverkehr · Ratgeber
Beglaubigte ARR-Kopie für den Gütertransport: erforderliche Unterlagen, Kosten und vollständiges Verfahren 2026
Dieser Artikel wurde automatisch aus dem Rumänischen übersetzt und automatisch geprüft. Bei Abweichungen gilt das Original. Zum rumänischen Original · Wie wir automatische Übersetzung einsetzen
Auf einen Blick
Die beglaubigte ARR-Kopie ist eines der wesentlichen Dokumente für die rechtmäßige Durchführung des Straßengütertransports.
Inhalt
- Inhalt:
- Der Unterschied zwischen Lizenz, beglaubigter ARR-Kopie und CMR
- Wer muss eine beglaubigte ARR-Kopie einholen?
- Entgeltlicher Straßentransport
- Werkverkehr
- Die erforderlichen Unterlagen für eine beglaubigte ARR-Kopie
- 1. Der ARR-Antrag – Anhang 2CC
- 2. Der Fahrzeugbrief
- 3. Die Zulassungsbescheinigung
- 4. Die Anlage zur Zulassungsbescheinigung und der Nachweis der gültigen ITP
- 5. Der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
- 6. Der Nachweis der Zahlung des ARR-Tarifs
- 7. Der Mietvertrag, der Leasingvertrag oder das Dokument über das Nutzungsrecht
- 8. Die Bestätigung der eingereichten Kopien
- Kurzliste für das Unternehmen, das bereits eine Lizenz besitzt
- Was bedeutet finanzielle Leistungsfähigkeit?
- Flotte, die Fahrzeuge über 3,5 Tonnen umfasst
- Flotte, die ausschließlich aus Fahrzeugen über 2,5 Tonnen und höchstens 3,5 Tonnen besteht
- Berechnungsbeispiele
- Die erste Gemeinschaftslizenz und die erste beglaubigte Kopie
- Die wichtigsten Unterlagen für die Erstlizenzierung
- Die Unterlagen des Unternehmens
- Die Unterlagen des Verkehrsleiters
- Die Unterlagen zur Zuverlässigkeit des Unternehmens
- Die Finanzunterlagen
- Die Unterlagen der Fahrzeuge
- Der Nachweis der Tarife
- Die ARR-Kosten 2026
- Wie lange dauert die Ausstellung der beglaubigten Kopie?
- Wo und wie wird die Akte eingereicht?
- Das Verfahren zur Erlangung der beglaubigten Kopie, Schritt für Schritt
- Schritt 1: Legen Sie die Art des Transports fest
- Schritt 2: Prüfen Sie die zulässige Masse
- Schritt 3: Prüfen Sie die Lizenz des Unternehmens
- Schritt 4: Berechnen Sie die finanzielle Leistungsfähigkeit
- Schritt 5: Prüfen Sie die Unterlagen des Fahrzeugs
- Schritt 6: Entrichten Sie den richtigen Tarif
- Schritt 7: Reichen Sie die Akte ein
- Schritt 8: Prüfen Sie das erhaltene Dokument
- Schritt 9: Nehmen Sie die beglaubigte Kopie in die Bordmappe auf
- Schritt 10: Verfolgen Sie die Gültigkeit laufend
- Was muss sich an Bord des Lkw befinden?
- Die beglaubigte Kopie für den ADR-Transport
- Die beglaubigte Kopie für den Werkverkehr
- Für die erstmalige Ausstellung
- Für eine zusätzliche Kopie
- Was geschieht, wenn das Fahrzeug gewechselt wird?
- Der Verkauf des Fahrzeugs
- Das Ende des Leasings oder der Miete
- Die Änderung des Kennzeichens
- Verlust, Diebstahl oder Beschädigung
- Die Übertragung des Fahrzeugs zwischen Unternehmen
- Sanktionen bei Fehlen einer gültigen beglaubigten Kopie
- Die häufigsten Fehler
- 1. Die Verwechslung der beglaubigten Kopie mit einer Fotokopie
- 2. Die Verwendung derselben Kopie für mehrere Fahrzeuge
- 3. Die Beantragung des Dokuments ohne Aktualisierung der finanziellen Leistungsfähigkeit
- 4. Der Beginn des Transports vor der Ausstellung
- 5. Die unterlassene Aktualisierung des Kennzeichens
- 6. Abgelaufene oder kurz vor dem Ablauf stehende ITP
- 7. Die Verwechslung von Werkverkehr und entgeltlichem Transport
- 8. Die Annahme, dass der Transporter von 3,5 Tonnen immer ausgenommen ist
- 9. Das Fehlen des Miet- oder Leasingvertrags
- 10. Die Behandlung der beglaubigten Kopie als ADR-Genehmigung
- Drei Fälle aus der Praxis
- Situation 1: Lizenziertes Unternehmen, das einen Lkw kauft
- Situation 2: Geleastes Fahrzeug
- Situation 3: Produktionsunternehmen, das eigene Ware befördert
- Checkliste vor der Einreichung der Akte
- Das Unternehmen
- Das Fahrzeug
- Die Akte
- Nach der Ausstellung
- Häufige Fragen
- Ist die beglaubigte Kopie dasselbe wie die Gemeinschaftslizenz?
- Kann ich eine Fotokopie der Lizenz anfertigen und in den Lkw legen?
- Braucht ein Unternehmen mit vier Lkw vier Kopien?
- Kann ich die Kopie von einem Lkw, der nicht im Einsatz ist, auf einen anderen Lkw verlegen?
- Was kostet eine beglaubigte Kopie 2026?
- Wie lange ist sie gültig?
- Kann ich mit dem Nachweis fahren, dass ich die Akte eingereicht habe?
- Braucht der Transporter von 3,5 Tonnen eine beglaubigte Kopie?
- Brauche ich für eigene Ware dieselbe Kopie?
- Ersetzt die beglaubigte Kopie den CMR?
- Reicht die beglaubigte Kopie für ADR aus?
Die beglaubigte ARR-Kopie (rumänisch: copie conformă) ist eines der wesentlichen Dokumente für die rechtmäßige Durchführung des Straßengütertransports.
Auch wenn die Bezeichnung Verwirrung stiften kann, ist die beglaubigte Kopie keine einfache Fotokopie der Gemeinschaftslizenz. Sie ist ein Originaldokument, das von der Autoritatea Rutieră Română (ARR), der rumänischen Straßenverkehrsbehörde, für ein bestimmtes Kraftfahrzeug ausgestellt wird, das für die Durchführung des Transports eingesetzt wird.
Das Dokument ist auf das Kennzeichen des Fahrzeugs ausgestellt, kann nicht von einem Lkw auf einen anderen übertragen werden und muss sich während der gesamten Dauer des Transports an Bord befinden.
Die Gemeinschaftslizenz wird im Original am Sitz des Transportunternehmens aufbewahrt, und jedes eingesetzte Fahrzeug muss über eine eigene gültige beglaubigte Kopie verfügen. Die Gemeinschaftslizenz hat eine Gültigkeit von 10 Jahren, während die beglaubigte Kopie für mindestens ein Jahr ausgestellt wird, ohne das Ablaufdatum der Lizenz überschreiten zu können.
Inhalt:
- Der Unterschied zwischen Lizenz, beglaubigter ARR-Kopie und CMR
- Wer muss eine beglaubigte ARR-Kopie einholen?
- Die erforderlichen Unterlagen für eine beglaubigte ARR-Kopie
- Kurzliste für das Unternehmen, das bereits eine Lizenz besitzt
- Was bedeutet finanzielle Leistungsfähigkeit?
- Die erste Gemeinschaftslizenz und die erste beglaubigte Kopie
- Die wichtigsten Unterlagen für die Erstlizenzierung
- Die ARR-Kosten 2026
- Wie lange dauert die Ausstellung der beglaubigten Kopie?
- Wo und wie wird die Akte eingereicht?
- Das Verfahren zur Erlangung der beglaubigten Kopie, Schritt für Schritt
- Was muss sich an Bord des Lkw befinden?
- Die beglaubigte Kopie für den ADR-Transport
- Die beglaubigte Kopie für den Werkverkehr
- Was geschieht, wenn das Fahrzeug gewechselt wird?
- Sanktionen bei Fehlen einer gültigen beglaubigten Kopie
- Die häufigsten Fehler
- Drei Fälle aus der Praxis
- Checkliste vor der Einreichung der Akte
- Häufige Fragen
Der Unterschied zwischen Lizenz, beglaubigter ARR-Kopie und CMR
Die drei Dokumente haben unterschiedliche Aufgaben:
| Dokument | Was es nachweist | Wo es aufbewahrt wird |
| Gemeinschaftslizenz | Das Recht des Unternehmens, entgeltlichen Straßentransport zu betreiben | Im Original am Sitz des Unternehmens |
| Beglaubigte ARR-Kopie | Das Recht eines bestimmten Fahrzeugs, auf der Grundlage der Lizenz eingesetzt zu werden | An Bord des Fahrzeugs |
| CMR oder Beförderungsdokument | Die konkreten Daten einer Sendung: Ware, Absender, Empfänger, Strecke, Menge | An Bord, für den jeweiligen Transport |
Die beglaubigte Kopie ersetzt weder den CMR noch die Rechnung, den Warenbegleitschein, den UIT-Code, die ADR-Dokumente oder die Zollunterlagen.
Zugleich darf ein auf dem Telefon gespeichertes Foto der beglaubigten Kopie nicht als Ersatz für das Dokument angesehen werden, das bei der Kontrolle vorzulegen ist.
Wer muss eine beglaubigte ARR-Kopie einholen?
Die Antwort hängt ab von:
- der Art der Tätigkeit;
- der zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination;
- der Frage, ob der Transport entgeltlich oder im Werkverkehr erfolgt;
- dem nationalen oder internationalen Charakter des Vorgangs.
Entgeltlicher Straßentransport
Der entgeltliche Transport ist die Tätigkeit, bei der ein Unternehmen die Güter eines Kunden gegen einen Tarif befördert.
Nach der allgemeinen Regel des derzeitigen rechtlichen Rahmens in Rumänien gelten die Anforderungen an den Zugang zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers für Unternehmen, die entgeltlichen nationalen oder internationalen Straßentransport mit Kraftfahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen durchführen, deren zulässige Gesamtmasse 2,5 Tonnen überschreitet.
Folglich müssen auch Transporter von 3,5 Tonnen geprüft werden. Dass ein Fahrzeug im Handel als „Kastenwagen“ oder „Transporter“ bezeichnet wird, befreit es nicht automatisch von der Lizenzpflicht.
Beispiele
Beispiel 1: Ein Unternehmen befördert für Kunden Paletten mit einem Lkw von 7,5 Tonnen.
Das Unternehmen muss eine Gemeinschaftslizenz und eine gültige beglaubigte Kopie für den Lkw besitzen.
Beispiel 2: Ein Unternehmen führt entgeltlichen Transport mit drei Transportern von 3,5 Tonnen durch.
Da die Fahrzeuge die Schwelle von 2,5 Tonnen überschreiten, muss das Unternehmen die anwendbaren Lizenzanforderungen prüfen und erfüllen. Jeder eingesetzte Transporter muss eine eigene beglaubigte Kopie haben.
Beispiel 3: Das Unternehmen besitzt fünf Lkw, von denen aber nur vier eingesetzt werden.
Um alle fünf Fahrzeuge rechtmäßig einsetzen zu können, sind fünf gültige beglaubigte Kopien erforderlich. Eine einzige Kopie kann nicht abwechselnd zwischen mehreren Lkw umlaufen.
Werkverkehr
Werkverkehr liegt vor, wenn ein Unternehmen seine eigenen Güter befördert und der Transport eine Hilfstätigkeit ist, nicht die gewerbliche Hauptleistung, die für einen Kunden erbracht wird.
So kann zum Beispiel ein Bauunternehmen, das seine Materialien zur Baustelle befördert, oder ein Hersteller, der seine Produkte zwischen den eigenen Betriebsstätten bewegt, Werkverkehr durchführen.
Für den Straßengütertransport im Werkverkehr mit Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen, die 3,5 Tonnen überschreiten, ist das anwendbare Dokument in der Regel die Bescheinigung für den Werkverkehr und deren beglaubigte Kopie, nicht die beglaubigte Kopie der Gemeinschaftslizenz.
Der Werkverkehr mit Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen, die 3,5 Tonnen nicht überschreiten, fällt grundsätzlich unter die Ausnahme, die in den einschlägigen Rechtsvorschriften vorgesehen ist. Unternehmen, die bereits eine Gemeinschaftslizenz besitzen, können auf deren Grundlage und auf der Grundlage der zugehörigen beglaubigten Kopien auch Werkverkehr durchführen.
Beispiel
Eine Fabrik befördert ihre Produkte mit einem Lkw von 12 Tonnen zwischen dem eigenen Lager und dem eigenen Geschäft.
Erbringt sie keine Transportleistungen für Dritte, kann die Tätigkeit als Werkverkehr eingestuft werden. Das Unternehmen wird prüfen, die Bescheinigung für den Werkverkehr und die beglaubigte Kopie für den Lkw einzuholen.
Beginnt dasselbe Unternehmen, gegen Entgelt auch die Güter anderer Unternehmen zu befördern, kann die Tätigkeit nicht mehr nur als Werkverkehr behandelt werden.
Die erforderlichen Unterlagen für eine beglaubigte ARR-Kopie
In diesem Fall gehen wir davon aus, dass das Unternehmen:
- bereits eine gültige Gemeinschaftslizenz besitzt;
- ein neues Fahrzeug in die Flotte aufnehmen möchte;
- die Verlängerung einer beglaubigten Kopie wünscht;
- eine zusätzliche Kopie beantragt.
Die übliche Akte umfasst folgende Unterlagen.
1. Der ARR-Antrag – Anhang 2CC
Verwendet wird das aktuelle Formular, das die ARR für die Ausstellung zusätzlicher beglaubigter Kopien oder für deren Verlängerung bereitstellt.
Der Antrag muss sorgfältig ausgefüllt werden, insbesondere hinsichtlich:
- der Daten des Unternehmens;
- der einheitlichen Registrierungsnummer;
- des Sitzes;
- der Serie und Nummer der Lizenz;
- des Kennzeichens des Fahrzeugs;
- des Zeitraums, für den das Dokument beantragt wird;
- der Daten des gesetzlichen Vertreters.
Für die erste Gemeinschaftslizenz wird das Formular für die Erstlizenzierung verwendet, nicht der Anhang 2CC.
2. Der Fahrzeugbrief
Eingereicht wird eine Kopie des Fahrzeugbriefs – CIV.
Aus dem CIV ergeben sich Angaben wie:
- die Fahrzeugkategorie;
- die zulässige Gesamtmasse;
- die Fahrgestellnummer;
- die technischen Merkmale;
- der Eigentümer oder die relevanten Angaben zum Fahrzeug.
Wichtig ist, dass die Angaben im CIV, in der Zulassungsbescheinigung und im Antrag übereinstimmen.
3. Die Zulassungsbescheinigung
Eingereicht wird die Kopie der Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs.
Das Kennzeichen ist wesentlich, weil die beglaubigte Kopie auf dieses Fahrzeug individualisiert wird.
Ändert sich das Kennzeichen, darf das Dokument nicht ohne Aktualisierung oder Ersetzung weiterverwendet werden.
4. Die Anlage zur Zulassungsbescheinigung und der Nachweis der gültigen ITP
Die Akte muss zeigen, dass das Fahrzeug über eine gültige regelmäßige technische Untersuchung verfügt.
Vor der Einreichung sind zu prüfen:
- das Ablaufdatum der ITP;
- die Übereinstimmung des Kennzeichens;
- die Fahrgestellnummer;
- die Lesbarkeit der Unterlagen.
Eine abgelaufene ITP kann die Ausstellung der beglaubigten Kopie und, unabhängig davon, die rechtmäßige Nutzung des Fahrzeugs verhindern.
5. Der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
Das Unternehmen muss nachweisen, dass es die Anforderung an die finanzielle Leistungsfähigkeit für die Zahl und die Art der eingesetzten Fahrzeuge erfüllt.
Dieses Dokument wird häufig vergessen, wenn ein Unternehmen einen neuen Lkw hinzufügt. Dass die Gesellschaft die finanzielle Leistungsfähigkeit für die vorhandenen Fahrzeuge nachgewiesen hat, bedeutet nicht automatisch, dass sie beglaubigte Kopien für eine unbegrenzte Zahl von Fahrzeugen erhalten kann.
Die ARR kann beglaubigte Kopien nur für die Zahl von Fahrzeugen ausstellen, für die das Unternehmen die finanzielle Leistungsfähigkeit erfüllt.
6. Der Nachweis der Zahlung des ARR-Tarifs
Für jede beglaubigte Kopie wird der Tarif für den beantragten Zeitraum entrichtet.
Zum Zeitpunkt der Aktualisierung des Artikels beträgt der Tarif 360 Lei für jede beglaubigte Kopie, für ein Jahr.
Auf dem Zahlungsbeleg sollten korrekt angegeben sein:
- der Name des Unternehmens;
- die einheitliche Registrierungsnummer;
- die Leistung, für die gezahlt wird;
- die Zahl der beantragten Kopien;
- die zuständige ARR-Agentur, wenn die Zahlungsanweisungen dies verlangen.
7. Der Mietvertrag, der Leasingvertrag oder das Dokument über das Nutzungsrecht
Ist das Fahrzeug nicht Eigentum des Unternehmens, muss das gesetzliche Nutzungsrecht nachgewiesen werden.
Je nach Fall können relevant sein:
- der Leasingvertrag;
- der Mietvertrag;
- die Unterlagen über die Bereitstellung;
- die Zusatzvereinbarungen;
- die beglaubigte Übersetzung.
Für Fahrzeuge, die aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gemietet werden, verlangt die ARR die Kopie des Vertrags und die beglaubigte Übersetzung ins Rumänische. Für diesen Fall gibt es auch besondere Bedingungen hinsichtlich der Nutzungsdauer, die vor der Einreichung der Akte zu prüfen sind.
Der anwendbare Vertrag muss auch an Bord mitgeführt werden, im Original oder in der von den Vorschriften akzeptierten Form, wenn das Fahrzeug auf der Grundlage eines Miet- oder Leasingvertrags eingesetzt wird.
8. Die Bestätigung der eingereichten Kopien
Die Kopien der Unterlagen, die in die physische Akte aufgenommen werden, müssen nach den Anforderungen der ARR bestätigt sein.
In der Praxis werden sie vom Geschäftsführer oder vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnet und mit dem Vermerk oder der Erklärung versehen, dass die Unterlagen mit den Originalen übereinstimmen. Die ARR veröffentlicht den Wortlaut der Erklärung, der für in Kopie eingereichte Unterlagen zu verwenden ist.
Die Unterlagen müssen sein:
- vollständig;
- lesbar;
- nicht abgelaufen;
- vollständig kopiert;
- von der befugten Person bestätigt;
- mit den Angaben im Antrag abgestimmt.
Kurzliste für das Unternehmen, das bereits eine Lizenz besitzt
Für eine zusätzliche beglaubigte Kopie oder für die Verlängerung kann die Akte anhand der folgenden Liste geprüft werden:
- der Antrag Anhang 2CC;
- die Kopie des CIV;
- die Kopie der Zulassungsbescheinigung;
- die Kopie der Anlage mit gültiger ITP;
- der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit;
- der Nachweis der Zahlung des ARR-Tarifs;
- der Leasing- oder Mietvertrag, sofern zutreffend;
- die beglaubigte Übersetzung, sofern zutreffend;
- die Bestätigung der Übereinstimmung der Kopien mit dem Original;
- die besonderen Unterlagen für ADR, wenn die Tätigkeit dies erfordert.
Die Liste kann je nach der Situation des Unternehmens, des Fahrzeugs und nach den Ergebnissen der Prüfung durch die ARR ergänzt werden.
Was bedeutet finanzielle Leistungsfähigkeit?
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist keine Gebühr, die an die ARR gezahlt wird.
Sie ist das Mindestmaß an finanziellen Mitteln, das das Unternehmen im Verhältnis zur eingesetzten Flotte nachweisen können muss.
Flotte, die Fahrzeuge über 3,5 Tonnen umfasst
Für Unternehmen, die mindestens ein Fahrzeug oder eine Fahrzeugkombination über 3,5 Tonnen einsetzen, gelten folgende Beträge:
- 9.000 Euro für das erste Fahrzeug;
- 5.000 Euro für jedes weitere Fahrzeug über 3,5 Tonnen;
- 900 Euro für jedes weitere Fahrzeug mit einer Masse von über 2,5 Tonnen, aber höchstens 3,5 Tonnen.
Flotte, die ausschließlich aus Fahrzeugen über 2,5 Tonnen und höchstens 3,5 Tonnen besteht
Für Unternehmen, die nur Fahrzeuge dieser Kategorie einsetzen:
- 1.800 Euro für das erste Fahrzeug;
- 900 Euro für jedes weitere Fahrzeug.
Die Leistungsfähigkeit wird in der Regel durch den nach Maßgabe des Gesetzes bestätigten Jahresabschluss nachgewiesen. In den zulässigen Fällen können Bankgarantien, Versicherungen oder andere vom rechtlichen Rahmen akzeptierte Instrumente verwendet werden. Für ein neu gegründetes Unternehmen gelten besondere Regeln für den Nachweis der Leistungsfähigkeit im ersten Tätigkeitsjahr.
Berechnungsbeispiele
| Struktur der Flotte | Berechnung | Mindestmaß der finanziellen Leistungsfähigkeit |
| Ein Lkw über 3,5 t | 9.000 Euro | 9.000 Euro |
| Zwei Lkw über 3,5 t | 9.000 + 5.000 | 14.000 Euro |
| Ein Lkw und zwei Transporter von 3,5 t | 9.000 + 900 + 900 | 10.800 Euro |
| Drei Transporter von 3,5 t, ohne schweren Lkw | 1.800 + 900 + 900 | 3.600 Euro |
| Fünf Lkw über 3,5 t | 9.000 + 4 × 5.000 | 29.000 Euro |
Praktisches Beispiel
Ein Unternehmen besitzt zwei Lkw und hat für beide beglaubigte Kopien. Das Unternehmen kauft einen dritten Lkw.
Bevor es die beglaubigte Kopie für das neue Fahrzeug beantragt, muss es sicherstellen, dass es nachweisen kann:
- 9.000 Euro für den ersten Lkw;
- 5.000 Euro für den zweiten;
- 5.000 Euro für den dritten.
Die insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit beträgt 19.000 Euro.
Wiesen die vorhandenen Finanzunterlagen nur 14.000 Euro nach, genügen die bloße Einreichung des CIV und die Zahlung der Gebühr für den neuen Lkw nicht.
Die erste Gemeinschaftslizenz und die erste beglaubigte Kopie
Besitzt das Unternehmen noch keine Gemeinschaftslizenz, ist die Akte umfangreicher als bei einer einfachen zusätzlichen Kopie.
Das Unternehmen muss nachweisen, dass es die Voraussetzungen für den Zugang zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers erfüllt:
- tatsächliche und dauerhafte Niederlassung;
- Zuverlässigkeit;
- finanzielle Leistungsfähigkeit;
- fachliche Eignung;
- Vorhandensein eines Verkehrsleiters;
- Vorhandensein der Fahrzeuge und eines Systems der technischen Wartung.

Die wichtigsten Unterlagen für die Erstlizenzierung
Die Akte kann enthalten:
Die Unterlagen des Unternehmens
- den ARR-Antrag für die Gemeinschaftslizenz und die ersten Kopien;
- Unterlagen über die Eintragung im Handelsregister;
- Unterlagen über die tatsächliche und dauerhafte Niederlassung;
- Unterlagen über die steuerliche Situation und die Registrierung für Mehrwertsteuerzwecke, sofern zutreffend;
- Unterlagen über die Organisation und Aufbewahrung der Aufzeichnungen;
- den Nachweis, wie die technische Wartung der Fahrzeuge sichergestellt wird;
- die in den ARR-Formularen verlangten Erklärungen.
Die Unterlagen des Verkehrsleiters
- die Bescheinigung der fachlichen Eignung;
- das Dokument über die Benennung des Verkehrsleiters;
- das Führungszeugnis;
- die Erklärungen zur Zuverlässigkeit;
- die Anerkennung der Bescheinigung, wenn diese in einem anderen Staat ausgestellt wurde und das Anerkennungsverfahren erforderlich ist.
Der Verkehrsleiter kann nach Maßgabe des Gesetzes der Geschäftsführer, ein Arbeitnehmer oder eine vertraglich beauftragte Person sein, er muss die Transporttätigkeit jedoch tatsächlich und dauerhaft leiten und die anwendbaren Anforderungen erfüllen.
Die Unterlagen zur Zuverlässigkeit des Unternehmens
- das Führungszeugnis des Unternehmens;
- die Erklärungen des gesetzlichen Vertreters;
- die Unterlagen, die für die Überprüfung der relevanten Sanktionen oder Unvereinbarkeiten verlangt werden.
Die Finanzunterlagen
- der Jahresabschluss oder die akzeptierten alternativen Unterlagen;
- der Bericht oder die Bestätigung des zuständigen Sachverständigen;
- die Bankgarantie oder die akzeptierte Versicherungspolice, sofern zulässig;
- die Berechnung der Leistungsfähigkeit für die gesamte beantragte Flotte.
Die Unterlagen der Fahrzeuge
Für jedes Fahrzeug:
- CIV;
- die Zulassungsbescheinigung;
- die Anlage mit gültiger ITP;
- der Leasing- oder Mietvertrag, je nach Fall;
- die besonderen Unterlagen, wenn für das Fahrzeug eine Sonderregelung gilt.
Der Nachweis der Tarife
Gesondert zu entrichten sind:
- der Tarif für die Gemeinschaftslizenz;
- der Tarif für jede beglaubigte Kopie.
Zu den offiziellen Anforderungen für die Erstlizenzierung gehören die Unterlagen über die Niederlassung, die Zuverlässigkeit, den Verkehrsleiter, die finanzielle Leistungsfähigkeit, die Wartung der Fahrzeuge und die Papiere jedes Kraftfahrzeugs.
Die ARR-Kosten 2026
Die am 24. Juni 2026 geltenden offiziellen Tarife sind:
| Dokument | Tarif |
| Gemeinschaftslizenz | 1.000 Lei/Dokument, Gültigkeit 10 Jahre |
| Beglaubigte Kopie der Gemeinschaftslizenz | 360 Lei/Kopie/Jahr |
| Bescheinigung für den Werkverkehr | 1.000 Lei/Dokument, Gültigkeit 10 Jahre |
| Beglaubigte Kopie der Bescheinigung für den Werkverkehr | 360 Lei/Kopie/Jahr |
| Ersetzung in den von der ARR mit einem Tarif belegten Fällen | 360 Lei/Kopie/Jahr |
Die Tarife sind die von der ARR veröffentlichten und gelten seit dem 30. Dezember 2025.
Kostenbeispiele
Bestehendes Unternehmen, das einen Lkw hinzufügt
Für eine beglaubigte Kopie, die für ein Jahr beantragt wird:
1 × 360 Lei = 360 Lei
Unternehmen mit drei Lkw
Für je eine beglaubigte Kopie mit einer Gültigkeit von einem Jahr:
3 × 360 Lei = 1.080 Lei
Unternehmen bei der Erstlizenzierung, mit drei Lkw
- Gemeinschaftslizenz: 1.000 Lei;
- drei beglaubigte Kopien für ein Jahr: 1.080 Lei.
ARR-Tarife insgesamt: 2.080 Lei
Diese Summe enthält keine weiteren möglichen Ausgaben, wie:
- die Beschaffung der Führungszeugnisse;
- die Bestätigung des Jahresabschlusses;
- die Garantien oder Versicherungen;
- die beglaubigten Übersetzungen;
- die Vorbereitung der Unterlagen;
- die berufliche Zertifizierung;
- die ADR-Dokumente.
Wie lange dauert die Ausstellung der beglaubigten Kopie?
Die Vorschriften sehen die Ausstellung der beglaubigten Kopien innerhalb einer Frist von bis zu 15 Tagen vor.
Die Frist ist im Zusammenhang mit dem Vorliegen einer vollständigen und korrekten Akte zu sehen. Fehlende Unterlagen, nicht übereinstimmende Angaben, eine unzureichende finanzielle Leistungsfähigkeit oder eine abgelaufene ITP können zu Nachforderungen und Verzögerungen führen.
Es ist riskant, einen Transport in der Annahme zu planen, dass der Nachweis der Antragstellung die beglaubigte Kopie ersetzt.
Der Antrag, der Zahlungsauftrag oder die Bestätigungsnachricht über die Einreichung sind nicht die beglaubigte Kopie. Das Fahrzeug sollte erst nach Ausstellung des gültigen Dokuments in die lizenzierte Tätigkeit aufgenommen werden.
Wo und wie wird die Akte eingereicht?
Die Unterlagen werden über die für den Sitz des Unternehmens zuständige Gebietsagentur der ARR bearbeitet.
Je nach dem anwendbaren Verfahren und der Art des Antrags können die Unterlagen eingereicht werden:
- physisch, bei der Gebietsagentur;
- über die Lizenzierungsplattform der ARR;
- mit elektronischer Signatur, wo diese verlangt wird;
- per Post, mit Empfangsbestätigung, bei bestimmten Anträgen.
Die ARR ermöglicht die Online-Abwicklung bestimmter Lizenzierungsvorgänge, und für zusätzliche Kopien sind die physische, die elektronische und die postalische Übermittlung vorgesehen.
Vor dem Versand ist die aktuelle Fassung des Formulars zu verwenden. Vor langer Zeit gespeicherte Formulare entsprechen möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Verfahren.
Das Verfahren zur Erlangung der beglaubigten Kopie, Schritt für Schritt
Schritt 1: Legen Sie die Art des Transports fest
Es muss geklärt werden, ob die Tätigkeit Folgendes ist:
- entgeltlicher Transport;
- Werkverkehr;
- nationaler Transport;
- internationaler Transport;
- Transport allgemeiner Güter;
- ADR-Transport oder Spezialtransport.
Eine falsche Einstufung kann dazu führen, dass das unpassende Dokument beantragt wird.
Schritt 2: Prüfen Sie die zulässige Masse
Geprüft wird die zulässige Gesamtmasse aus den Unterlagen des Fahrzeugs und, soweit relevant, der Fahrzeugkombination.
Es kommt nicht nur auf das tatsächliche Gewicht der Ware am Tag des Transports an.
Ein Transporter mit einer zulässigen Gesamtmasse (MTMA) von 3,5 Tonnen wird nicht allein deshalb zur Ausnahme, weil er in diesem Moment 400 kg Ware befördert.
Schritt 3: Prüfen Sie die Lizenz des Unternehmens
Die Lizenz muss sein:
- gültig;
- für das betreffende Unternehmen ausgestellt;
- mit der Tätigkeit vereinbar;
- nicht abgelaufen;
- nicht ausgesetzt.
Die Gültigkeit der beantragten Kopie kann die Gültigkeit der Lizenz nicht überschreiten.
Schritt 4: Berechnen Sie die finanzielle Leistungsfähigkeit
Es werden alle Fahrzeuge zusammengezählt, für die das Unternehmen beglaubigte Kopien besitzt oder beantragt.
Die Leistungsfähigkeit wird nicht nur für das neue Fahrzeug berechnet, sondern für die gesamte relevante Flotte.
Schritt 5: Prüfen Sie die Unterlagen des Fahrzeugs
Es muss Übereinstimmung bestehen zwischen:
- CIV;
- der Zulassungsbescheinigung;
- ITP;
- dem Leasing- oder Mietvertrag;
- dem ARR-Antrag;
- dem Kennzeichen.
Schritt 6: Entrichten Sie den richtigen Tarif
Der Tarif ist am Tag der Zahlung auf der offiziellen Seite der ARR zu prüfen.
Es wird nicht empfohlen, automatisch einen Betrag zu verwenden, der aus einem alten Artikel, einem früher gespeicherten Formular oder einer nicht aktualisierten Seite stammt.
Schritt 7: Reichen Sie die Akte ein
Die Akte wird auf dem Weg übermittelt, der für den jeweiligen Antrag akzeptiert wird.
Es ist sinnvoll, Folgendes aufzubewahren:
- die Registrierungsnummer;
- den Nachweis der Übermittlung;
- die Empfangsbestätigung;
- den Zahlungsnachweis;
- eine vollständige Kopie der Akte.
Schritt 8: Prüfen Sie das erhaltene Dokument
Beim Erhalt der beglaubigten Kopie sind sofort zu prüfen:
- der Name des Unternehmens;
- die Nummer der Lizenz;
- das Kennzeichen;
- der Gültigkeitszeitraum;
- die Unversehrtheit des Dokuments.
Ein Fehler im Kennzeichen muss gemeldet werden, bevor das Fahrzeug zum Transport aufbricht.
Schritt 9: Nehmen Sie die beglaubigte Kopie in die Bordmappe auf
Das Dokument muss im Fahrzeug aufbewahrt und vor Beschädigung geschützt werden.
Das Verwaltungspersonal und der Fahrer müssen wissen:
- wo sich das Dokument befindet;
- wann es abläuft;
- für welches Kennzeichen es ausgestellt ist;
- dass es nicht in ein anderes Fahrzeug verlegt werden kann.
Schritt 10: Verfolgen Sie die Gültigkeit laufend
Empfohlen wird eine zentrale Übersicht mit Erinnerungen für:
- den Ablauf der beglaubigten Kopie;
- den Ablauf der Lizenz;
- ITP;
- RCA (Kfz-Haftpflichtversicherung);
- die Haftpflichtversicherung des Frachtführers;
- den Tachografen;
- die Bescheinigungen der Fahrer;
- die ADR-Dokumente;
- die Leasing- oder Mietverträge.
Was muss sich an Bord des Lkw befinden?
Die beglaubigte Kopie ist nur einer der Bestandteile der Bordmappe.
Je nach Fahrt und Art der Ware können erforderlich sein:
- die gültige beglaubigte ARR-Kopie;
- die Zulassungsbescheinigung;
- das Beförderungsdokument, in der Regel CMR oder Frachtbrief;
- der Führerschein des Fahrers;
- die Bescheinigung oder der Befähigungsnachweis des Fahrers;
- die Fahrerkarte für den Tachografen;
- der Leasing- oder Mietvertrag, sofern zutreffend;
- die erforderlichen internationalen Genehmigungen;
- die ADR-Dokumente;
- der UIT-Code und die Unterlagen für RO e-Transport;
- die Rechnung oder der Warenbegleitschein;
- die Packing list;
- die Zollanmeldungen und Zollunterlagen;
- die Gesundheits-, Veterinär- oder Pflanzengesundheitszeugnisse;
- die Sondergenehmigungen für den Schwertransport.
Für den entgeltlichen nationalen Transport sehen die Vorschriften vor, dass die beglaubigte Kopie, das Beförderungsdokument und die spezifischen Unterlagen des Fahrers und des Fahrzeugs an Bord vorhanden sind. Beim internationalen Transport kommen die Genehmigungen und Unterlagen hinzu, die von den Transitländern oder den durchlaufenen Regelungen vorgeschrieben werden.
Die beglaubigte Kopie für den ADR-Transport
Der Besitz der beglaubigten Kopie bedeutet nicht automatisch, dass das Unternehmen Gefahrgut sicher befördern kann.
Für die ADR-Tätigkeit können je nach Ware und Fahrzeug zusätzlich verlangt werden:
- die Unterlagen über die Benennung des Gefahrgutbeauftragten;
- der Nachweis des Arbeits- oder Vertragsverhältnisses mit diesem;
- die Bescheinigung des Gefahrgutbeauftragten;
- die Anerkennung der im Ausland ausgestellten Bescheinigung;
- die ADR-Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs, wo sie vorgeschrieben ist;
- die ADR-Bescheinigungen der Fahrer;
- die Liste der eingesetzten Fahrer;
- die Unterlagen für die Spezialaufbauten;
- Sondergenehmigungen;
- die Genehmigung der CNCAN (rumänische Nationale Kommission für die Kontrolle nuklearer Tätigkeiten) für den Transport radioaktiver Stoffe der Klasse 7.
Die zusätzlichen Unterlagen hängen von der Klassifizierung der Ware, der Menge, der Verpackung, dem Fahrzeugtyp und etwaigen ADR-Freistellungen ab.
Beispiel
Ein Unternehmen besitzt eine Gemeinschaftslizenz und eine beglaubigte Kopie für ein Tankfahrzeug.
Diese beiden Dokumente reichen für den Transport von Kraftstoff nicht aus. Gesondert zu prüfen sind:
- die Zulassung des Fahrzeugs;
- die ADR-Bescheinigung des Fahrers;
- das ADR-Beförderungspapier;
- die vorgeschriebene Ausrüstung;
- die Kennzeichnungen und Gefahrzettel;
- der Gefahrgutbeauftragte;
- die schriftlichen Weisungen;
- etwaige spezifische Genehmigungen.
Die beglaubigte Kopie für den Werkverkehr
Für den Werkverkehr tragen die Dokumente eine andere Bezeichnung:
- Bescheinigung für den Werkverkehr;
- beglaubigte Kopie der Bescheinigung für den Werkverkehr.
Für die erstmalige Ausstellung
Die Akte kann umfassen:
- den Antrag;
- das Führungszeugnis der benannten Person;
- die verlangten Erklärungen;
- das Führungszeugnis des Unternehmens;
- die Unterlagen zur fachlichen Eignung, soweit anwendbar;
- CIV;
- die Zulassungsbescheinigung;
- die Anlage mit gültiger ITP;
- den Zahlungsnachweis;
- die ADR-Unterlagen, sofern zutreffend.
Für eine zusätzliche Kopie
Üblicherweise sind erforderlich:
- der Antrag;
- die Unterlagen des Fahrzeugs;
- der Nachweis der gültigen ITP;
- der Nachweis des Tarifs;
- die Bestätigung der Übereinstimmung der Kopien mit dem Original;
- die Unterlagen über das Nutzungsrecht, sofern zutreffend.
Der aktuelle Tarif für die beglaubigte Kopie der Bescheinigung für den Werkverkehr beträgt ebenfalls 360 Lei für jedes Jahr und jede Kopie.
Was geschieht, wenn das Fahrzeug gewechselt wird?
Die beglaubigte Kopie ist an das Fahrzeug gebunden, für das sie ausgestellt wurde.
Sie kann nicht in einen neuen Lkw verlegt und nicht von Hand „berichtigt“ werden.
Der Verkauf des Fahrzeugs
Wird das Fahrzeug verkauft und besitzt das Unternehmen es nicht mehr oder nutzt es nicht mehr rechtmäßig, darf die zugehörige beglaubigte Kopie nicht für ein anderes Kraftfahrzeug verwendet werden.
Für das später gekaufte Fahrzeug wird eine neue Kopie beantragt.
Das Ende des Leasings oder der Miete
Bei Erlöschen des Nutzungsrechts muss der Status des Dokuments bei der ARR aktualisiert werden.
Die Kopie bleibt dem Unternehmen nicht zur Verfügung, um einem anderen Fahrzeug zugeteilt zu werden.
Die Änderung des Kennzeichens
Da die Kopie auf das Kennzeichen ausgestellt ist, erfordert dessen Änderung die Ersetzung des Dokuments.
Der ARR-Tarif führt den Fall der Ersetzung infolge der Änderung des Kennzeichens gesondert auf.
Verlust, Diebstahl oder Beschädigung
Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung ist das Ersetzungsverfahren der ARR einzuhalten.
Ein Foto, ein Scan oder eine zuvor angefertigte Fotokopie macht das fehlende Dokument nicht zu einem für die Kontrolle gültigen Dokument.
Die Übertragung des Fahrzeugs zwischen Unternehmen
Gelangt ein Fahrzeug zu einem anderen Transportunternehmen, kann die auf den Namen des früheren Unternehmens ausgestellte Kopie vom neuen Unternehmen nicht verwendet werden.
Die Ausstellung einer Kopie für ein Fahrzeug auf den Namen eines anderen Unternehmens berührt nach den anwendbaren Vorschriften die Gültigkeit der früheren Kopie.
Sanktionen bei Fehlen einer gültigen beglaubigten Kopie
Der Einsatz eines Fahrzeugs, für das das Unternehmen keine gültige beglaubigte Kopie besitzt, wird als sehr schwerwiegender Verstoß eingestuft.
Für diese Tat ist die für das Transportunternehmen geltende Sanktion eine Geldbuße zwischen 6.000 und 8.000 Lei. In den gesetzlich vorgesehenen Fällen können auch Verwaltungsmaßnahmen hinsichtlich des Rechts zur Nutzung des Fahrzeugs angewendet werden, einschließlich der Einbehaltung der Zulassungsbescheinigung und der Kennzeichenschilder.
Die geschäftlichen Folgen können größer sein als die Geldbuße:
- die Fahrt kann sich verzögern;
- die Ware kann nach dem Termin ankommen;
- der Kunde kann Vertragsstrafen anwenden;
- der Lkw kann nicht verfügbar bleiben;
- es können Standgeldkosten entstehen;
- die folgenden Fahrten können verloren gehen;
- die Beziehung zum Auftraggeber kann beeinträchtigt werden.
Aus diesem Grund darf die beglaubigte Kopie nicht als unbedeutende Verwaltungsformalität behandelt werden.
Die häufigsten Fehler
1. Die Verwechslung der beglaubigten Kopie mit einer Fotokopie
Eine Fotokopie der Gemeinschaftslizenz ist keine beglaubigte ARR-Kopie.
Das Dokument muss von der ARR ausgestellt und auf das Fahrzeug individualisiert sein.
2. Die Verwendung derselben Kopie für mehrere Fahrzeuge
Jedes Fahrzeug muss sein eigenes Dokument haben.
Das auf der Kopie eingetragene Kennzeichen muss dem kontrollierten Fahrzeug entsprechen.
3. Die Beantragung des Dokuments ohne Aktualisierung der finanziellen Leistungsfähigkeit
Der Kauf eines neuen Lkw erhöht die finanzielle Leistungsfähigkeit, die das Unternehmen nachweisen muss.
Die Zahlung des Tarifs von 360 Lei ersetzt diese Anforderung nicht.
4. Der Beginn des Transports vor der Ausstellung
Der Nachweis der Einreichung der Akte ist kein Beförderungsdokument und ersetzt die beglaubigte Kopie nicht.
5. Die unterlassene Aktualisierung des Kennzeichens
Die Änderung des Kennzeichens, auch nach der endgültigen Zulassung eines Fahrzeugs, macht die Aktualisierung des Dokuments erforderlich.
6. Abgelaufene oder kurz vor dem Ablauf stehende ITP
Eine Akte kann problematisch werden, wenn die ITP vor Abschluss des Verfahrens oder unmittelbar nach der Ausstellung abläuft.
7. Die Verwechslung von Werkverkehr und entgeltlichem Transport
Dass die Ware mit dem Fahrzeug des Unternehmens befördert wird, bedeutet nicht automatisch Werkverkehr.
Es kommt darauf an, wem die Ware gehört, welchen Zweck die Fahrt hat, wie sie organisiert ist und ob der Transport für eine andere Person gegen einen Tarif erbracht wird.
8. Die Annahme, dass der Transporter von 3,5 Tonnen immer ausgenommen ist
Für den entgeltlichen Transport ist die maßgebliche Schwelle anhand der Regel von über 2,5 Tonnen und der Merkmale der Tätigkeit zu prüfen.
9. Das Fehlen des Miet- oder Leasingvertrags
Die beglaubigte Kopie weist für sich allein nicht das Recht des Unternehmens nach, ein Fahrzeug zu nutzen, das einer anderen Person gehört.
10. Die Behandlung der beglaubigten Kopie als ADR-Genehmigung
Die Lizenzierung des Frachtführers und die ADR-Konformität sind zwei getrennte Bestandteile.
Drei Fälle aus der Praxis
Situation 1: Lizenziertes Unternehmen, das einen Lkw kauft
Das Unternehmen hat bereits:
- eine Gemeinschaftslizenz;
- zwei Lkw;
- zwei beglaubigte Kopien;
- finanzielle Leistungsfähigkeit für zwei Fahrzeuge.
Für den dritten Lkw muss es:
- die finanzielle Leistungsfähigkeit neu berechnen;
- den CIV, die Zulassungsbescheinigung und die ITP vorbereiten;
- den Anhang 2CC ausfüllen;
- den Tarif zahlen;
- die Akte einreichen;
- die Ausstellung des Dokuments abwarten;
- das Fahrzeug erst nach Erhalt der gültigen Kopie in die Tätigkeit aufnehmen.
Situation 2: Geleastes Fahrzeug
Das Unternehmen hat eine Gemeinschaftslizenz und möchte einen geleasten Lkw einsetzen.
Neben den Unterlagen des Fahrzeugs muss die Akte das Nutzungsrecht widerspiegeln. Der Vertrag ist zu prüfen im Hinblick auf:
- die Parteien;
- die Nummer des Fahrzeugs;
- die Fahrgestellnummer;
- den Zeitraum;
- das Nutzungsrecht für den Transport;
- etwaige Zusatzvereinbarungen.
Während des Transports müssen die relevanten Vertragsunterlagen nach den anwendbaren Anforderungen an Bord mitgeführt werden.
Situation 3: Produktionsunternehmen, das eigene Ware befördert
Das Unternehmen befördert nicht für Kunden. Es liefert nur seine eigenen Produkte mit einem Lkw von 10 Tonnen.
Vor der Antragstellung muss festgestellt werden, ob der Vorgang alle Voraussetzungen des Werkverkehrs erfüllt.
Wenn ja, wird das Unternehmen prüfen:
- die Bescheinigung für den Werkverkehr;
- die beglaubigte Kopie der Bescheinigung;
- die Unterlagen des Fahrzeugs;
- das Dokument, das die Bewegung der Ware begründet;
- die Papiere des Fahrers;
- die Pflichten aus RO e-Transport, wenn der Transport unter das System fällt.
Checkliste vor der Einreichung der Akte
Das Unternehmen
- die Gemeinschaftslizenz ist gültig;
- die Daten des Unternehmens sind aktuell;
- der Sitz hat sich nicht ohne Aktualisierung geändert;
- der Verkehrsleiter erfüllt die Voraussetzungen;
- die finanzielle Leistungsfähigkeit deckt die gesamte Flotte ab;
- es gibt keine Unstimmigkeiten in den Unterlagen des Unternehmens.
Das Fahrzeug
- der CIV liegt vor;
- die Zulassungsbescheinigung liegt vor;
- das Kennzeichen ist endgültig und korrekt;
- die ITP ist gültig;
- der Leasing- oder Mietvertrag ist gültig;
- die Angaben in allen Unterlagen stimmen überein;
- die ADR-Unterlagen sind vorhanden, sofern zutreffend.
Die Akte
- es wird der aktuelle Anhang 2CC verwendet;
- der Antrag ist vollständig ausgefüllt;
- die Kopien sind lesbar;
- die Übereinstimmung der Kopien mit dem Original ist bestätigt;
- der richtige Tarif wurde entrichtet;
- der Zahlungsnachweis ist beigefügt;
- die beglaubigten Übersetzungen sind vorbereitet;
- die Akte wird der zuständigen ARR-Agentur übermittelt;
- der Nachweis der Einreichung wird aufbewahrt.
Nach der Ausstellung
- das Kennzeichen ist korrekt;
- der Gültigkeitszeitraum ist korrekt;
- die Kopie ist in das Fahrzeug gelegt;
- der Fahrer weiß, wo sie sich befindet;
- das Ablaufdatum ist im internen System erfasst;
- die Verlängerung ist rechtzeitig eingeplant.
Häufige Fragen
Ist die beglaubigte Kopie dasselbe wie die Gemeinschaftslizenz?
Nein. Die Gemeinschaftslizenz ist das Hauptdokument des Unternehmens und wird am Sitz aufbewahrt. Die beglaubigte Kopie wird für ein bestimmtes Fahrzeug ausgestellt und an Bord mitgeführt.
Kann ich eine Fotokopie der Lizenz anfertigen und in den Lkw legen?
Nein. Das Dokument an Bord muss die von der ARR ausgestellte beglaubigte Kopie sein.
Braucht ein Unternehmen mit vier Lkw vier Kopien?
Ja, wenn alle vier Fahrzeuge in der Tätigkeit eingesetzt werden, für die die Lizenzierung erforderlich ist.
Kann ich die Kopie von einem Lkw, der nicht im Einsatz ist, auf einen anderen Lkw verlegen?
Nein. Die Kopie ist auf das Kennzeichen ausgestellt.
Was kostet eine beglaubigte Kopie 2026?
Der aktuelle Tarif beträgt 360 Lei für jede Kopie und für jedes Jahr der Gültigkeit.
Wie lange ist sie gültig?
Sie wird für mindestens ein Jahr ausgestellt, ohne die Gültigkeit der Gemeinschaftslizenz überschreiten zu können.
Kann ich mit dem Nachweis fahren, dass ich die Akte eingereicht habe?
Die Einreichung des Antrags ersetzt das gültige Dokument nicht. Das Fahrzeug sollte bis zur Ausstellung der beglaubigten Kopie nicht in der lizenzierten Tätigkeit eingesetzt werden.
Braucht der Transporter von 3,5 Tonnen eine beglaubigte Kopie?
Für den entgeltlichen Transport ist die aktuelle Regel für Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen zu berücksichtigen, die 2,5 Tonnen überschreiten. Die Tätigkeit, die Konfiguration des Fahrzeugs und etwaige Ausnahmen müssen konkret geprüft werden.
Brauche ich für eigene Ware dieselbe Kopie?
Nicht unbedingt. Für den Werkverkehr können die Bescheinigung für den Werkverkehr und deren beglaubigte Kopie gelten. Unternehmen, die bereits eine Gemeinschaftslizenz besitzen, können die Lizenz und ihre Kopien unter den gesetzlich vorgesehenen Bedingungen verwenden.
Ersetzt die beglaubigte Kopie den CMR?
Nein. Der CMR oder das Beförderungsdokument beschreibt die Fahrt und die Ware. Die beglaubigte Kopie weist das Recht des Fahrzeugs nach, auf der Grundlage der Lizenz eingesetzt zu werden.
Reicht die beglaubigte Kopie für ADR aus?
Nein. Gesondert erforderlich sind alle anwendbaren ADR-Dokumente, -Genehmigungen, -Ausrüstungen und -Bescheinigungen.
Zusammenfassend bedeutet die Erlangung der beglaubigten ARR-Kopie nicht nur, einen Antrag auszufüllen und einen Tarif zu zahlen.
Das Unternehmen muss nachweisen, dass:
- es eine gültige Lizenz besitzt;
- es die finanzielle Leistungsfähigkeit für die gesamte Flotte erfüllt;
- es das Fahrzeug rechtmäßig nutzt;
- das Fahrzeug über gültige Unterlagen und eine gültige ITP verfügt;
- die Daten des Unternehmens und des Lkw korrekt sind;
- die besonderen Bedingungen der Tätigkeit eingehalten werden.
Die praktische Regel ist einfach: Jedes Fahrzeug muss vor der ersten Fahrt geprüft, dokumentiert und genehmigt sein. Eine korrekt ausgestellte beglaubigte Kopie schützt die Kontinuität des Transports, verringert das Risiko von Sanktionen und gibt den Kunden das Vertrauen, dass der Vorgang professionell organisiert ist.
Über Honexpres können Unternehmen eine Transportlösung anfragen, die auf die Ware, die Strecke und den Liefertermin abgestimmt ist. Das Team organisiert nationale und internationale Straßentransporte und kann je nach Projekt Logistik- und Zollleistungen sowie Lösungen für allgemeine Güter, ADR, Kühltransporte, Schwertransporte oder dringende Transporte einbinden.
Hinweis: Der Artikel dient der Information und gibt die am 24. Juni 2026 verfügbaren Regeln und Tarife wieder. Für jede Akte sind das aktuelle ARR-Formular, die konkrete Situation des Unternehmens und etwaige vor der Einreichung eingetretene Gesetzesänderungen heranzuziehen.
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